Sofern das Paket von der Post (siehe Sendungsverlauf) korrekt ausgeliefert und im Briefkasten abgelegt wurde, handelt es sich hierbei um einen Diebstahl. Mit der korrekten Auslieferung durch die Post geht die Haftung an den Empfänger über.
In diesem Fall muss Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Rechnung von Conrad bleibt bestehen. Unter Angabe dieses Diebstahls ist eine Rückforderung über Ihre Haftpflichtversicherung eventuell möglich.